Vollzeitäquivalente - Wieviel Mitarbeiter habe ich? Aus 15 mach 9!

Wichtige Definitionen zur Mitarbeiterzahl, in der Anlage befindet sich ein Rechner zum Vollzeitäquivalent(Exceldatei).

Excel

1.) Vollzeitäquivalent (m.E. führt das besser zum Ziel, da bei uns gleich):
Berechnung des Vollzeitäquivalents für ein Projekt/Abteilung.
Die Berechnung basiert auf einer Vollzeitstelle, für die eine festgelegte Stundenzahl pro Woche definiert ist. Je nach Tarifvertrag können dies 40 Stunden oder 35 Stunden sein. Ein Beispiel:

Ist eine Arbeitszeit von 40 Stunden/Woche für eine Vollzeitstelle vereinbart, so entspricht ein Mitarbeiter dieser Stelle, der zu 100% für das Projekt tätig ist, einem Vollzeitäquivalent (VZÄ). Steht also etwa die Projektleitung für das Projekt voll zur Verfügung und ist als Vollzeitkraft beschäftigt, so bindet damit das Projekt 1,0 VZÄ.
Ist eine weitere Person (etwa die Projektassistenz) teilweise (mit 20h, also einer Halbtagsstelle) die Woche für das Projekt tätig, so entspricht die dadurch gebundene Personalkapazität 50% eines Vollzeitäquivalents, also 0,5 VZÄ.
Vier Kernteammitglieder, die jeweils 10h/Woche (also ein Viertel einer Vollzeitstelle) für das Projekt leisten, ergeben jeweils 0,25 VZÄ und binden damit eine Personalkapazität von 1,0 VZÄ.
Weitere acht Personen, die jeweils nur 5h/Woche (also ein Achtel einer Vollzeitstelle) für das Projekt freigestellt sind, ergeben jeweils 0,125 VZÄ und erhöhen die Personalkapazität insgesamt um ebenfalls 1,0 VZÄ.
Die insgesamt im Projekt gebundene Personalkapazität ergibt in Summe 3,5 VZÄ - ebenso viel wie ein anderes Projekt, das drei Vollzeitmitarbeiter (3,0 VZÄ) und eine Halbtagskraft (0,5 VZÄ) zu je 100% beansprucht. Obwohl das erste Projekt 14 Projektteammitglieder hat und das zweite Projektteam nur 4 Personen umfasst, haben dennoch beide Projekte die gleiche Personalkapazität.

2.) Jahresarbeitseinheiten:
Die Mitarbeiterzahl entspricht der Zahl der Jahresarbeitseinheiten (JAE), d. h. der Anzahl der während eines Jahres beschäftigten Vollzeitarbeitnehmer. Teilzeitbeschäftigte und Saisonarbeiter werden nur entsprechend ihres Anteils an den JAE berücksichtigt. Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Personen im Mutterschutz bzw. Erziehungsurlaub sind nicht zu berücksichtigen. In die Mitarbeiterzahl gehen ein: Lohn- und Gehaltsempfänger, für das Unternehmen tätige Personen, die in einem Unterordnungsverhältnis zu diesem stehen und nach nationalem Recht Arbeitnehmern gleichgestellt sind, sowie mitarbeitende Eigentümer und Teilhaber, die eine regelmäßige Tätigkeit in dem Unternehmen ausüben und finanzielle Vorteile aus dem Unternehmen ziehen.

3.) Besonderheiten für den Einzelfall
In die Mitarbeiterzahl gehen ein: - Lohn- und Gehaltsempfänger, für das Unternehmen tätige Personen, die in einem
Unterordnungsverhältnis zu diesem stehen und nach nationalem Recht Arbeitnehmern gleichgestellt
- mitarbeitende Eigentümer*innen und Teilhaber*innen, die eine regelmäßige Tätigkeit
in dem Unternehmen ausüben und finanzielle Vorteile aus dem Unternehmen ziehen.
- Bei den Teilzeitkräften müssen auch 450-Euro-Kräfte anteilig Ihrer Arbeitszeit im Verhältnis zu einer Vollzeitstelle einberechnet werden.

Nachweise:
https://www.smul.sachsen.de/foerderung/download/Formular_KMU_Infoblatt.pdf
http://projektmagazin.de/glossarterm/vollzeitaequivalent
https://de.wikipedia.org/wiki/Vollzeit%C3%A4quivalent
https://www.nbank.de/medien/nb-media/Downloads/Arbeitshilfen-Merkbl%C3%A4tter/Merkbl%C3%A4tter-Produkte/FAQs-Niedersachsen-Soforthilfe-Corona.9.50docx.pdf

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