KZVN-Information zu gesetzlichen und vertraglichen Regelungen und Abschlagszahlungen

Die KZVN schreibt am 03. April 2020 zu Abschlagszahlungen: "Die im April erfolgende Abschlagszahlung für den Monat März erfolgt
wie gewohnt. Der Vorstand der KZVN hat beschlossen, auch die im Mai erfolgende Abschlagszahlung für den Monat April trotz der zu erwartenden Leistungsmengenrückgänge grundsätzlich wie bisher weiterlaufen zu lassen, um die Liquiditätsengpässe in den Praxen abzumildern. Dabei werden wie üblich die auf der Grundlage der Umsätze des Vorjahres unter Berücksichtigung der aktuell prognostizierten HVM-Fallwerte neu berech- neten Werte zugrunde gelegt. Mögliche Überzahlungen werden dann im Verlaufe des Jahres verrechnet, wenn keine der o. g. Regelungen erfolgt. Bis zum Juni hoffen wir dann aber genau darauf. Auch darüber werden wir Sie so zeitnah wie möglich informieren."

Wir denken, dass sind gute Nachrichten für die Kollegen!

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