Niedersachsen Soforthilfe NBank

Update Soforthilfe

Update 2020-04-01 Staffelung und Liquidität:

bis 5 Beschäftigte:
bis zu 9.000 Euro
bis 10 Beschäftigte:
bis zu 15.000 Euro
bis 30 Beschäftigte:
bis zu 20.000 Euro
bis 49 Beschäftigte:
bis zu 25.000 Euro

Eine Inanspruchnahme persönlicher oder betrieblicher Rücklagen ist bei beiden Richtlinien nicht mehr notwendig. Diese werden nicht auf eine Förderung angerechnet. Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Wir haben in den letzten zwei Wochen intensiv mit dem Bund über die Konditionen der Liquiditätshilfen verhandelt. Mit dem Ergebnis bin ich sehr zufrieden. Die neuen Richtlinien sind einfacher, unbürokratischer und besser dotiert. Die Berechnung des Liquiditätsengpasses erfolgt weniger restriktiv und die liquiden Mittel aus Eigen- oder Fremdmitteln werden nicht herangezogen. So können wir allen kleinen Unternehmen in Niedersachsen ein Maximum an Förderung und Unterstützung in diesen schwierigen Zeiten zusichern.“

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Thema Soforthilfe Niedersachsen - Update: 2020-03-29
Achtung: Vorsicht bei Beantragung bei Soforthilfen - Erst prüfen, dann beantragen!
ein Hinweis von Kollegen Dr. Gustav Gerstenkamp
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Liebe Kolleginnen und Kollegen in Niedersachsen,

bitte überlegen Sie genau wann Sie den Antrag auf Soforthilfe stellen. Bitte nicht voreilig agieren (siehe unten:Bedingung-Punkt1). Der Monat der Antragstellung ist entscheidend. Üblicherweise werden Sie im März und gar im April noch genügen Nachläufer haben, sodass auch bedingt durch die Restzahlung der KZVN am 06.04.20 der Honorarrückgang nicht unbedingt mehr als 50% gegenüber dem Vergleichszeitraum liegen wird. Auch die Abschlagszahlungen der KZVN laufen ja laut letztem Rundschreiben vorerst ungekürzt weiter. Prüfen Sie erst die Bedingungen und stellen Sie dann den Antrag! Insbesondere müssen Sie glaubhaft versichern, dass Sie durch die Corona-Krise in existenzielle Nöte geraten sind, was auch einer optionalen Überprüfung durch die Behörden standhalten sollte!

Bedingung für Soforthilfe NBank:
Einen dieser Punkte müssen Sie für die Soforthilfe jedoch erfüllen:
1. In dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird, liegt ein Umsatz- bzw. Honorarrückgang von mindestens 50 Prozent vor.
2. Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung wegen der Corona-Krise geschlossen.
3. Die vorhandenen liquiden Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten zu zahlen
(Liquiditätsengpass).

Beachte Definition Umsatzrückgang:
Diese liegt vor, wenn sich für den Monat, in dem der Antrag gestellt wird, ein Umsatz- bzw. Honorarrückgang von mindestens 50 Prozent verglichen mit dem durchschnittlichen monatlichen Umsatz laut KONTOAUSZUG (bezogen auf den aktuellen und die zwei vorangegangenen Monate) im Vorjahr ergibt (Rechenbeispiel: durchschnittlicher Umsatz Januar bis März 2019: 3x30T Euro = 90T Euro; aktueller Umsatz März 2020: 15T Euro)

Anzahl Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) auch größer 10:
Erlauben Sie mir auch den Hinweis zum Programm "Niedersachsen-Soforthilfe Corona“ für bis zu 49!!! Mitarbeiter. Die Anträge zur Förderung des Bundes erfolgen erst später, diese sind aber wohl nur bis zu 10 Mitarbeiter!

... bis 5 Beschäftigte (JAE): 3.000 Euro
... bis 10 Beschäftigte (JAE): 5.000 Euro
... bis 30 Beschäftigte (JAE): 10.000 Euro
... bis 49 Beschäftigte (JAE): 20.000 Euro

Beachte:
Sie brauchen für das Ausfüllen des PDF-Antrages den ganz neuen Adobe Reader.
Senden Sie Ihre Unterlagen nur per PDF an: antrag@sofort-hilfe.nbank.de

Zu den Anträgen:

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